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bei Ihrem Partner für unvergesslichen Eventspaß!

Schön, dass Sie vorbeischauen!
Wir hoffen, dass Sie das perfekte Highlight für Ihre nächste Veranstaltung  bei uns entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam für tolle Momente sorgen!

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Unser Sortiment

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Über Uns

Wir sind ein kleines, im August 2023 gegründetes Familienunternehmen aus Radolfzell-Böhringen und Ihr zuverlässiger Partner für Hüpfburgen und Eventattraktionen. Mit viel Herzblut arbeiten wir daran, unser Angebot zu erweitern, um Ihnen tolle Erlebnisse für Ihre Veranstaltungen zu bieten.
 
Es würde uns freuen, Sie unterstützen zu dürfen und stehen Ihnen auch gerne über WhatsApp oder telefonisch zur Verfügung.

Inhaber Alexander Wenzler
+49 (0) 179 217 8665
huepfburgverleih-wenzler@freenet.de
USt-ID: 18487/33531 

Freiherr-vom-Stein-Straße 40, 78315 Radolfzell am Bodensee, Deutschland

AGB´s Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebot, Lieferung und Leistungen vom Hüpfburgverleih-Wenzler Geschäftsführer Alexander Wenzler, Freiherr-vom-Stein-Str.40 78315 Radolfzell am Bodensee (nachfolgend Vermieter genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebot und Vertragsabschluss Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Mietbedingungen (Post/Email) zustande und wird vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Preise Rechnungsbetrag brutto inkl. 19% MwSt. Zahlung und Kaution Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung (bei kurzfristigen Bestellungen) und per Überweisung oder PayPal spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die vereinbarte Kaution wird in Bar oder per Überweisung hinterlegt. Eigentumsvorbehalt Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Regelung bei Anlieferungen Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW & einer Sackkarre), sonst wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet. Preise für Lieferung, sind der Preisliste zu entnehmen. Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche. Eine Selbstabholung der Hüpfburgen ist am Vorabend / Morgen des Miettages in Radolfzell am Bodensee möglich und bedarf der vorherigen Absprache. (mit dem Vermieter). Der ordnungsgemäße Abbau erfolgt durch den Mieter. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden. Bei Hüpfburgen die Nass zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. Haftung Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung sowie Vandalismus haftet der Mieter dem Verleiher für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust bzw. Schaden entstehen. Die Mietsache ist für Dritte fremnde unzugänglich und verschlossen aufzubewahren, insbesonder bei Vermietung über mehrere Tage, sobald keine Aufsichtsperson vor Ort ist. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Nutzungsbedingung Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und unter Beaufsichtigung genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten durch den Erziehungsberechtigten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung derHüpfburg abgelegt werden. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. Für diesbezügliche Sachschäden haftet ebenfalls der Mieter. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen. Mietbedingungen Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Hüpfburgverleih-Wenzler. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Es ist auch möglich einen Benzin-Stromerzeuger zu leihen zum Mietpreis von 35,- €. (+ 2,00€ / Liter Benzingemisch, inkl. Benzinkanister) Stornierung des Mietvertrages Die Stornierung muss mind. 12 Stunden vor Auslieferung bzw. Abholung per Email oder per Telefon erfolgen. Bei schlechtem Wetter ist die Stornierung kostenlos. Bei Stornierung aus anderen Gründen behalten wir uns vor, bis zu 60% vom vereinbarten Mietpreis einzubehalten. Bei nicht erscheinen bei Selbstabholung ohne Abmeldung 100%

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